Ärztliche Leistungen Unternehmen
Wir bieten umfassende medizinische Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind.
Umfassende medizinische Leistungen für Unternehmen – Gesundheit, die sich lohnt.
Wir bieten maßgeschneiderte ärztliche Betreuung für Unternehmen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für ein gesundes Arbeitsumfeld sorgen.

Unsere Leistungen für Unternehmen
Betriebsärztliche Betreuung und "Arbeitsmedizin Plus"
Abgestimmtes Konzept
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung inklusive Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2.
Ärztliche Leistung
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Empfehlungen, Einstellungsuntersuchung, Gesundheitszeugnis FEV, Sporttauglichkeit, spezielle Laboruntersuchungen / Bluttests / Urintests / Drogentests.
Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsbegehungen, Ergonomieberatung, Kooperation mit Sicherheitsfachkräften, Psychische Gefährdungsbeurteilungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Gesundheitstage, Impfaktionen, BGM-Zirkel, individuelle Gesundheitsuntersuchung, Manager-Check-ups mit Labor, EKG, komplettem Ultraschall, Ergometrie und Lungenfunktion.
Reisemedizinische Beratung
Auslandsaufenthalte in Tropen, Reisen unter besonderen klimatischen Bedingungen, Reiseimpfungen, Zusammenstellung von individuellen Reiseapotheken
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Suchtberatung, Burn-Out, Eingliederung nach Hamburger Schema, Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Arbeitspsychologie und Coaching
Für eine kompetente Unterstützung bei beruflichen und privaten Anliegen greifen wir auf ein breites Netzwerk an Fachärzten und Therapeuten zurück. Kontinuierliche Fortbildung und ein reger Fachaustausch garantieren dabei Beratung auf dem neuesten Stand.
Leistung vor Ort
Wir kommen selbstverständlich auch zu Ihnen in den Betrieb!
„State of the art“
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR), Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME), STIKO-Impfempfehlung, aktuelle Leitninien (VDBW, DGAUM)
Gesetzliche Pflichten
Erfüllung der gängigen Vorschriften. Insbesondere ASiG §§ 2 & 19, ArbMedVV, DGUV Vorschriften 1 & 2
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen für Unternehmen.
Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Gefährdung durch die ausgeübten Tätigkeiten aus. Generell gilt: Firmen über 50 Mitarbeiter sowie die meisten produzierenden Gewerbe müssen einen Betriebsarzt vorweisen. Auch andere Kleinbetriebe kommen ggfs. in die Verantwortung, einen Betriebsarzt hinzuzuziehen.
Sollten Sie ein Unternehmen unter 50 Mitarbeitern leiten, so können Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst organisieren. Das ist meist mehr Arbeit und kann dennoch die Konsultation von Betriebsärzten und/oder Sicherheitsingenieuren erfordern.
Erwarten Sie Besuch von der BGA oder dem Regierungspräsidium, so kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. War die Gewerbeaufsicht bei Ihnen, so erhalten Sie meist eine Liste mit abzuarbeitenden Punkten und eine Frist. Bitte wenden Sie sich damit zeitnah an uns. Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen.
Bei neuen Erkenntnissen wird die GBU entsprechend angepasst. Müssen Maßnahmen abgeleitet werden? Im Zweifel fragen Sie direkt nach. Manche Maßnahmen müssen sofort, manche erst später umgesetzt werden (Ampelsystem).
Sie benötigen eine GBU für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich (z.B. Produktion, Lager, Büro…). Außerdem eine GBU für Schwangere und eine psychische GBU.
Bitte wenden Sie sichten diesem Fall direkt an Ihren Betriebsarzt/Sicherheitsingenieur, um sich professionell beraten zu lassen.
Ein BEM müssen Sie ab 6 Krankheitswochen anbieten. In den meisten Fällen wird ein BEM jedoch nicht vom Mitarbeiter gewünscht. Wird ein BEM gewünscht. So lassen sich die Probleme häufig bereits durch die Personalabteilung bzw. Sicherheitsbeauftragte klären. In schwerwiegenden Fällen konsultieren Ihren Betriebsarzt und machen Sie einen BEM-Zirkel.
Schicken Sie den Mitarbeiter sofort nach Hause, ggfs. in Begleitung zur eigenen Sicherheit. Laden Sie den Mitarbeiter dann kurzfristig zum Gespräch.
