für Unternehmen

Ärztliche Leistungen Unternehmen

Wir bieten umfassende medizinische Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind.

Was wir tun

Umfassende medizinische Leistungen für Unternehmen – Gesundheit, die sich lohnt.

Wir bieten maßgeschneiderte ärztliche Betreuung für Unternehmen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für ein gesundes Arbeitsumfeld sorgen.

Ihr Kundenerlebnis

Unsere Leistungen für Unternehmen

Betriebsärztliche Betreuung und "Arbeitsmedizin Plus"

Abgestimmtes Konzept

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung inklusive Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2.

Ärztliche Leistung

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Empfehlungen, Einstellungsuntersuchung, Gesundheitszeugnis FEV, Sporttauglichkeit, spezielle Laboruntersuchungen / Bluttests / Urintests / Drogentests.

Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsbegehungen, Ergonomieberatung, Kooperation mit Sicherheitsfachkräften, Psychische Gefährdungsbeurteilungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Gesundheitstage, Impfaktionen, BGM-Zirkel, individuelle Gesundheitsuntersuchung, Manager-Check-ups mit Labor, EKG, komplettem Ultraschall, Ergometrie und Lungenfunktion.

Reisemedizinische Beratung

Auslandsaufenthalte in Tropen, Reisen unter besonderen klimatischen Bedingungen, Reiseimpfungen, Zusammenstellung von individuellen Reiseapotheken

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Suchtberatung, Burn-Out, Eingliederung nach Hamburger Schema, Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Arbeitspsychologie und Coaching

Für eine kompetente Unterstützung bei beruflichen und privaten Anliegen greifen wir auf ein breites Netzwerk an Fachärzten und Therapeuten zurück. Kontinuierliche Fortbildung und ein reger Fachaustausch garantieren dabei Beratung auf dem neuesten Stand.

Leistung vor Ort

Wir kommen selbstverständlich auch zu Ihnen in den Betrieb!

„State of the art“

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR), Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME), STIKO-Impfempfehlung, aktuelle Leitninien (VDBW, DGAUM)

Gesetzliche Pflichten

Erfüllung der gängigen Vorschriften. Insbesondere ASiG §§ 2 & 19, ArbMedVV, DGUV Vorschriften 1 & 2

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen für Unternehmen.

Brauche ich einen Betriebsarzt?

Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Gefährdung durch die ausgeübten Tätigkeiten aus. Generell gilt: Firmen über 50 Mitarbeiter sowie die meisten produzierenden Gewerbe müssen einen Betriebsarzt vorweisen. Auch andere Kleinbetriebe kommen ggfs. in die Verantwortung, einen Betriebsarzt hinzuzuziehen.

Was ist das Unternehmermodell?

Sollten Sie ein Unternehmen unter 50 Mitarbeitern leiten, so können Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst organisieren. Das ist meist mehr Arbeit und kann dennoch die Konsultation von Betriebsärzten und/oder Sicherheitsingenieuren erfordern.

Wir hatten eine Begehung durch die BG. Was nun?

Erwarten Sie Besuch von der BGA oder dem Regierungspräsidium, so kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. War die Gewerbeaufsicht bei Ihnen, so erhalten Sie meist eine Liste mit abzuarbeitenden Punkten und eine Frist. Bitte wenden Sie sich damit zeitnah an uns. Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen.

Bei der Begehung gab es eine Auffälligkeit. Was ist zu tun?

Bei neuen Erkenntnissen wird die GBU entsprechend angepasst. Müssen Maßnahmen abgeleitet werden? Im Zweifel fragen Sie direkt nach. Manche Maßnahmen müssen sofort, manche erst später umgesetzt werden (Ampelsystem).

Welche GBUs müssen vorhanden sein?

Sie benötigen eine GBU für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich (z.B. Produktion, Lager, Büro…). Außerdem eine GBU für Schwangere und eine psychische GBU.

Wie gehe ich mit Auflagen um, die schwer erfüllbar scheinen?

Bitte wenden Sie sichten diesem Fall direkt an Ihren Betriebsarzt/Sicherheitsingenieur, um sich professionell beraten zu lassen.

Muss ich meinen Mitarbeitern nach längerer Krankheit eine Eingliederung (BEM) anbieten?

Ein BEM müssen Sie ab 6 Krankheitswochen anbieten. In den meisten Fällen wird ein BEM jedoch nicht vom Mitarbeiter gewünscht. Wird ein BEM gewünscht. So lassen sich die Probleme häufig bereits durch die Personalabteilung bzw. Sicherheitsbeauftragte klären. In schwerwiegenden Fällen konsultieren Ihren Betriebsarzt und machen Sie einen BEM-Zirkel.

Ein Mitarbeiter erscheint alkoholisiert oder berauscht zur Arbeit. Was ist zu tun?

Schicken Sie den Mitarbeiter sofort nach Hause, ggfs. in Begleitung zur eigenen Sicherheit. Laden Sie den Mitarbeiter dann kurzfristig zum Gespräch.

Unsere Dienstleistungen für Unternehmen

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