Unser Standort
Besuchen Sie unsere Praxis in zentraler Lage für umfassende medizinische Betreuung für Unternehmen.
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München
Kaufingerstr. 12, München, 80331 Bayern DE
Telefon: 089 24208444
E-Mail: info@medarbeit.de
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Mo-Do 14:30 bis 17 Uhr

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FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Reden Sie als erstes gemeinsam darüber. Wir stehen Ihnen mit unseren Spezialisten gerne jederzeit zur Verfügung.
Grundsätzlich unterstützt ihr Arbeitgeber sie dabei, dass Sie Ihren Beruf so lange wie möglich gut ausüben können. Hierfür wird er auch den Arbeitsplatz anpassen, sofern dem keine betrieblichen Erfordernisse im Weg stehen. Bei Erkrankungen, welche Ihr Leistungsvermögen deutlich einschränken, sollten Sie sich unbedingt betriebsärztlich beraten lassen.
Natürlich haben Sie das Recht, die Untersuchung zu verweigern. Gehen Sie mit dieser Info aber immer auch persönlich zum Betriebsarzt. Nur so wird Ihr Vorgesetzter aus der Haftung entlassen.
Das ist ausgeschlossen. Wenn überhaupt, dient der Termin Ihrer eigenen Gesundheit. Im übrigen gelten der Datenschuz und die DSGVO.
Vermutlich üben Sie eine Tätigkeit aus, welche nach ArbMedVV zu gefährlich ist, und eine regelmäßige gesundheitliche Überprüfung erfordert.
Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Gefährdung durch die ausgeübten Tätigkeiten aus. Generell gilt: Firmen über 50 Mitarbeiter sowie die meisten produzierenden Gewerbe müssen einen Betriebsarzt vorweisen. Auch andere Kleinbetriebe kommen ggfs. in die Verantwortung, einen Betriebsarzt hinzuzuziehen.
Sollten Sie ein Unternehmen unter 50 Mitarbeitern leiten, so können Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst organisieren. Das ist meist mehr Arbeit und kann dennoch die Konsultation von Betriebsärzten und/oder Sicherheitsingenieuren erfordern.
Erwarten Sie Besuch von der BGA oder dem Regierungspräsidium, so kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. War die Gewerbeaufsicht bei Ihnen, so erhalten Sie meist eine Liste mit abzuarbeitenden Punkten und eine Frist. Bitte wenden Sie sich damit zeitnah an uns. Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen.
Die GBU entsteht durch die Begehung des Betriebes zur Bewertung der Arbeitsbedingungen vor Ort. Je nach Aufkommen von Unfällen sowie dem Input von Betriebsarzt, FaSi und Belegschaft/Betriebsrat muss die GBU im Verlauf überarbeitet werden, spätestens alle 3 Jahre.
Bei neuen Erkenntnissen wird die GBU entsprechend angepasst. Müssen Maßnahmen abgeleitet werden? Im Zweifel fragen Sie direkt nach. Manche Maßnahmen müssen sofort, manche erst später umgesetzt werden (Ampelsystem).
Sie benötigen eine GBU für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich (z.B. Produktion, Lager, Büro…). Außerdem eine GBU für Schwangere und eine psychische GBU.
Bitte wenden Sie sichten diesem Fall direkt an Ihren Betriebsarzt/Sicherheitsingenieur, um sich professionell beraten zu lassen.
Ein BEM müssen Sie ab 6 Krankheitswochen anbieten. In den meisten Fällen wird ein BEM jedoch nicht vom Mitarbeiter gewünscht. Wird ein BEM gewünscht. So lassen sich die Probleme häufig bereits durch die Personalabteilung bzw. Sicherheitsbeauftragte klären. In schwerwiegenden Fällen konsultieren Ihren Betriebsarzt und machen Sie einen BEM-Zirkel.
Schicken Sie den Mitarbeiter sofort nach Hause, ggfs. in Begleitung zur eigenen Sicherheit. Laden Sie den Mitarbeiter dann kurzfristig zum Gespräch.
Nein. Jeder Termin beim Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Außerdem gilt die DSGVO.
