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Unser Standort

Besuchen Sie unsere Praxis in zentraler Lage für umfassende medizinische Betreuung für Unternehmen.

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München

Kaufingerstr. 12, München, 80331 Bayern DE
Telefon: 089 24208444
E-Mail: info@medarbeit.de

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FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.

Ich habe ein Problem mit meiner/meinem Vorgesetzte/n / meiner/meinem Mitarbeiter/-in. Was soll ich tun?

Reden Sie als erstes gemeinsam darüber. Wir stehen Ihnen mit unseren Spezialisten gerne jederzeit zur Verfügung.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten ausüben. Habe ich hierauf einen Anspruch?

Grundsätzlich unterstützt ihr Arbeitgeber sie dabei, dass Sie Ihren Beruf so lange wie möglich gut ausüben können. Hierfür wird er auch den Arbeitsplatz anpassen, sofern dem keine betrieblichen Erfordernisse im Weg stehen. Bei Erkrankungen, welche Ihr Leistungsvermögen deutlich einschränken, sollten Sie sich unbedingt betriebsärztlich beraten lassen.

Ich möchte nicht untersucht werden. Was kann ich tun?

Natürlich haben Sie das Recht, die Untersuchung zu verweigern. Gehen Sie mit dieser Info aber immer auch persönlich zum Betriebsarzt. Nur so wird Ihr Vorgesetzter aus der Haftung entlassen.

Können aus einem Termin beim Betriebsarzt unmittelbare negative Konsequenzen für mich entstehen?

Das ist ausgeschlossen. Wenn überhaupt, dient der Termin Ihrer eigenen Gesundheit. Im übrigen gelten der Datenschuz und die DSGVO.

Warum muss ich überhaupt zum Betriebsarzt?

Vermutlich üben Sie eine Tätigkeit aus, welche nach ArbMedVV zu gefährlich ist, und eine regelmäßige gesundheitliche Überprüfung erfordert.

Brauche ich einen Betriebsarzt?

Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Gefährdung durch die ausgeübten Tätigkeiten aus. Generell gilt: Firmen über 50 Mitarbeiter sowie die meisten produzierenden Gewerbe müssen einen Betriebsarzt vorweisen. Auch andere Kleinbetriebe kommen ggfs. in die Verantwortung, einen Betriebsarzt hinzuzuziehen.

Was ist das Unternehmermodell?

Sollten Sie ein Unternehmen unter 50 Mitarbeitern leiten, so können Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst organisieren. Das ist meist mehr Arbeit und kann dennoch die Konsultation von Betriebsärzten und/oder Sicherheitsingenieuren erfordern.

Wir hatten eine Begehung durch die BG. Was nun?

Erwarten Sie Besuch von der BGA oder dem Regierungspräsidium, so kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. War die Gewerbeaufsicht bei Ihnen, so erhalten Sie meist eine Liste mit abzuarbeitenden Punkten und eine Frist. Bitte wenden Sie sich damit zeitnah an uns. Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen.

Wie erhalte ich eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

Die GBU entsteht durch die Begehung des Betriebes zur Bewertung der Arbeitsbedingungen vor Ort. Je nach Aufkommen von Unfällen sowie dem Input von Betriebsarzt, FaSi und Belegschaft/Betriebsrat muss die GBU im Verlauf überarbeitet werden, spätestens alle 3 Jahre.

Bei der Begehung gab es eine Auffälligkeit. Was ist zu tun?

Bei neuen Erkenntnissen wird die GBU entsprechend angepasst. Müssen Maßnahmen abgeleitet werden? Im Zweifel fragen Sie direkt nach. Manche Maßnahmen müssen sofort, manche erst später umgesetzt werden (Ampelsystem).

Welche GBUs müssen vorhanden sein?

Sie benötigen eine GBU für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich (z.B. Produktion, Lager, Büro…). Außerdem eine GBU für Schwangere und eine psychische GBU.

Wie gehe ich mit Auflagen um, die schwer erfüllbar scheinen?

Bitte wenden Sie sichten diesem Fall direkt an Ihren Betriebsarzt/Sicherheitsingenieur, um sich professionell beraten zu lassen.

Muss ich meinen Mitarbeitern nach längerer Krankheit eine Eingliederung (BEM) anbieten?

Ein BEM müssen Sie ab 6 Krankheitswochen anbieten. In den meisten Fällen wird ein BEM jedoch nicht vom Mitarbeiter gewünscht. Wird ein BEM gewünscht. So lassen sich die Probleme häufig bereits durch die Personalabteilung bzw. Sicherheitsbeauftragte klären. In schwerwiegenden Fällen konsultieren Ihren Betriebsarzt und machen Sie einen BEM-Zirkel.

Ein Mitarbeiter erscheint alkoholisiert oder berauscht zur Arbeit. Was ist zu tun?

Schicken Sie den Mitarbeiter sofort nach Hause, ggfs. in Begleitung zur eigenen Sicherheit. Laden Sie den Mitarbeiter dann kurzfristig zum Gespräch.

Kann meine Vorgesetzte / mein Vorgesetzter meine Gesundheitsdaten sehen oder erfährt diese vom Betriebsarzt?

Nein. Jeder Termin beim Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Außerdem gilt die DSGVO.